Einwilligung
Eine Einwilligung ist eine freiwillige, informierte und unmissverständliche Zustimmung zu einer bestimmten Verarbeitung personenbezogener Daten.
Eine Einwilligung ist die freiwillig für einen bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung, mit der eine betroffene Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmt. Sie kann durch eine Erklärung oder eine sonstige eindeutige bestätigende Handlung erfolgen. Schweigen, Untätigkeit oder bereits angekreuzte Kästchen ersetzen keine aktive Zustimmung.
Die Information muss verständlich und auf den konkreten Zweck bezogen sein. Sollen Daten für mehrere voneinander unabhängige Zwecke verarbeitet werden, müssen diese Zwecke erkennbar getrennt sein. Eine Einwilligung ist nicht deshalb erforderlich, weil personenbezogene Daten verarbeitet werden: Unternehmen müssen zuerst prüfen, welche Rechtsgrundlage zum tatsächlichen Zweck und Ablauf passt. Bei Cookies, Direktmarketing, Profiling und ähnlichen Vorgängen kommt es besonders auf eine klare Zweckbeschreibung und eine saubere technische Umsetzung an.
Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass die Einwilligung erteilt wurde. Die betroffene Person darf sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung. Er ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf. Danach darf die Verarbeitung für den betreffenden Zweck grundsätzlich nicht einfach auf derselben Einwilligung fortgesetzt werden; ein anderer Rechtsgrund muss eigenständig geprüft werden.
Für die Praxis sollten Sie Zweck, Datenkategorien, Informationstext, Zeitpunkt, Version und Art der Zustimmung dokumentieren. Prüfen Sie außerdem, wie Widerrufe entgegengenommen und technisch umgesetzt werden. Im Bereich Marketing, Cookies und Tracking finden Sie die fachliche Einordnung typischer Einwilligungssituationen. Verwandt sind die Begriffe Rechtsgrundlage und Berechtigtes Interesse.
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Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
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Rechtsgrundlage
Eine Rechtsgrundlage ist die konkrete rechtliche Grundlage, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig macht. Für die meisten Verarbeitungen ist eine Bedingung aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO erforderlich.
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Berechtigtes Interesse
Ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO kann eine Verarbeitung tragen, wenn ein konkretes Interesse besteht, die Verarbeitung dafür erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen.
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Personenbezogene Daten
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, etwa ein Name, eine Kundennummer, Standortdaten oder eine Online-Kennung.
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Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir ordnen die Ausgangslage ein und besprechen, welche Unterlagen und welcher nächste Schritt für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
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