Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sorgen dafür, dass standardmäßig nur die personenbezogenen Daten verarbeitet und zugänglich gemacht werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind ein Teil des Datenschutzes durch Technikgestaltung nach Art. 25 DSGVO. Ein Dienst, eine Anwendung oder ein interner Prozess soll bereits in der Standardkonfiguration so eingerichtet sein, dass die Verarbeitung auf das für den jeweiligen Zweck notwendige Maß begrenzt bleibt. Dazu zählen insbesondere die Menge der Daten, der Umfang der Verarbeitung, die Speicherdauer und die Zugänglichkeit. Das Datenschutz-Lexikon ordnet die wichtigsten Begriffe ein.
Art. 25 Abs. 2 DSGVO verlangt außerdem, dass personenbezogene Daten standardmäßig nicht ohne Eingreifen der betroffenen Person einer unbestimmten Zahl natürlicher Personen zugänglich gemacht werden. Eine voreingestellte Veröffentlichung, ein zu weiter interner Zugriff oder eine unnötig lange Speicherdauer können daher gegen das Prinzip sprechen. Welche Einstellungen angemessen sind, hängt vom konkreten Zweck, den Risiken und den eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen ab.
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind keine einmalige Auswahl im Einrichtungsassistenten. Verantwortliche sollten die Standardwerte dokumentieren, regelmäßig überprüfen und bei Änderungen von Zweck, Produkt oder Risiko anpassen. Für die praktische Einordnung führt der Weg von der Datenschutz-Governance bis zu konkreten Bereichen wie Marketing, Cookies und Tracking.
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
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