Transfer Impact Assessment
Eine dokumentierte Prüfung, ob die Rechtslage und Praxis eines Drittlands die Schutzgarantien einer geplanten Übermittlung personenbezogener Daten beeinträchtigen und zusätzliche Maßnahmen erfordern.
Ein Transfer Impact Assessment (TIA) ist eine dokumentierte Risikoprüfung für eine geplante Übermittlung in ein Drittland. Es ist keine eigene Übermittlungsgrundlage, sondern unterstützt die Prüfung, ob die Anforderungen aus Art. 44 DSGVO und, insbesondere bei Standardvertragsklauseln, aus Art. 46 DSGVO eingehalten werden können. Das Datenschutz-Lexikon ordnet die dabei verwendeten Begriffe ein.
Im TIA werden unter anderem die konkreten Daten, Empfänger, Verarbeitungszwecke, der Übermittlungsweg und das eingesetzte Instrument erfasst. Anschließend wird geprüft, ob die Rechtslage und die behördliche Praxis im Drittland ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau ermöglichen. Das Urteil Schrems II und die Empfehlungen des EDSA sehen dabei eine risikobezogene Prüfung vor. Ergibt sie relevante Lücken, sind zusätzliche Maßnahmen zu bestimmen oder die Übermittlung darf so nicht durchgeführt werden. Für die vorgelagerte Dienstleisterprüfung steht eine Checkliste für Auftragsverarbeiter zur Verfügung.
Das Ergebnis sollte die tragenden Annahmen, die geprüfte Rechtslage, die Schutzmaßnahmen und die verbleibenden Risiken nachvollziehbar festhalten. Die Prüfung gehört zur laufenden Datenschutz-Governance: Bei Änderungen des Dienstleisters, des Übermittlungswegs oder der Rechtslage muss das TIA aktualisiert werden. Ein TIA ersetzt weder einen Angemessenheitsbeschluss noch eine sorgfältige Auswahl und laufende Kontrolle des eingesetzten Transferinstruments.
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Rechtsgrundlagen
Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.
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Drittlandtransfer
Ein Drittlandtransfer ist die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder an eine internationale Organisation unter den besonderen Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO.
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Standardvertragsklauseln
Standardvertragsklauseln sind von der Europäischen Kommission erlassene Vertragsklauseln für geeignete Garantien bei bestimmten Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer. Ihre Auswahl und Ergänzung muss zum konkreten Transfer passen.
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Rechtsgrundlage
Eine Rechtsgrundlage ist die konkrete rechtliche Grundlage, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig macht. Für die meisten Verarbeitungen ist eine Bedingung aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO erforderlich.
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Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir ordnen die Ausgangslage ein und besprechen, welche Unterlagen und welcher nächste Schritt für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
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