Datenschutz
Lexikon

Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO ermöglicht es betroffenen Personen, bestimmten Verarbeitungen ihrer Daten aus persönlichen Gründen oder für Direktwerbung jederzeit zu widersprechen.

Kurz erklärt

Das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO betrifft Verarbeitungen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO beruhen, einschließlich eines darauf gestützten Profilings. Die betroffene Person muss dafür Gründe aus ihrer besonderen Situation nennen. Der Verantwortliche darf die Daten danach grundsätzlich nicht weiterverarbeiten, wenn er keine zwingenden schutzwürdigen Gründe nachweist, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Für Direktwerbung gilt eine strengere Regel: Betroffene Personen können jederzeit widersprechen, auch gegen ein damit verbundenes Profiling. Die Daten dürfen dann nicht mehr für diese Werbezwecke verarbeitet werden. Auf dieses Recht muss spätestens bei der ersten Kommunikation ausdrücklich, verständlich und getrennt von anderen Informationen hingewiesen werden. Das Widerspruchsrecht ist nicht automatisch ein Löschungsanspruch; eine weitere Speicherung kann aus einem anderen rechtlichen Grund erforderlich sein.

Für Unternehmen kommt es auf eine klare Zuordnung von Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängern und betroffenen Systemen an. Die Schwerpunktseite zu Betroffenenrechten und Auskunft ordnet den Umgang mit Anträgen ein. Bei Werbung und Profiling vertieft die Seite zu Marketing, Cookies und Tracking die Prüfung; die Datenschutz-Governance hilft bei Zuständigkeiten und Nachweisen.

Rechtsgrundlagen

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