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AV-Vertragscheck

AV-Vertragscheck

Pflichtbestandteile eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung strukturiert prüfen

BRANDAUER Rechtsanwälte
Ansprechperson

Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

BRANDAUER Rechtsanwälte

Mag. Bernhard Brandauer begleitet Unternehmen bei der rechtlichen Einordnung und bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung muss mehr leisten als die bloße Bezeichnung der Parteien. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Gegenstand, dokumentierte Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter und die Behandlung der Daten nach Vertragsende.

Beantworten Sie die Fragen anhand des Vertrags und seiner Anlagen. Das Ergebnis ist eine erste Strukturorientierung. Es ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags, seiner Anhänge und der tatsächlichen Verarbeitung.

Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

AV-Vertragscheck

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Interaktiver Strukturcheck für Verträge zur Auftragsverarbeitung in Österreich. Der Check zeigt, ob zentrale Regelungsbereiche erkennbar abgedeckt sind.

01 Frage 1

Sind Gegenstand, Dauer, Zweck und Art der Verarbeitung konkret beschrieben?

Prüfen Sie auch Datenarten und Kategorien betroffener Personen.

Ergebnis

Ihre Orientierung

01

Gute strukturelle Grundlage

Die Antworten sprechen dafür, dass die zentralen Regelungsbereiche im Vertrag oder in seinen Anlagen angelegt sind. Prüfen Sie trotzdem, ob die tatsächliche Verarbeitung, die TOM und die Liste der Unterauftragsverarbeiter mit dem Vertrag übereinstimmen.

  • Vertrag und Anlagen gemeinsam mit dem Verarbeitungsverzeichnis abgleichen
  • Änderungen bei Dienstleistern, Datenarten und Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren
02

Gute strukturelle Grundlage

Die Antworten sprechen dafür, dass die zentralen Regelungsbereiche im Vertrag oder in seinen Anlagen angelegt sind. Prüfen Sie trotzdem, ob die tatsächliche Verarbeitung, die TOM und die Liste der Unterauftragsverarbeiter mit dem Vertrag übereinstimmen.

  • Vertrag und Anlagen gemeinsam mit dem Verarbeitungsverzeichnis abgleichen
  • Änderungen bei Dienstleistern, Datenarten und Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren
03

Gute strukturelle Grundlage

Die Antworten sprechen dafür, dass die zentralen Regelungsbereiche im Vertrag oder in seinen Anlagen angelegt sind. Prüfen Sie trotzdem, ob die tatsächliche Verarbeitung, die TOM und die Liste der Unterauftragsverarbeiter mit dem Vertrag übereinstimmen.

  • Vertrag und Anlagen gemeinsam mit dem Verarbeitungsverzeichnis abgleichen
  • Änderungen bei Dienstleistern, Datenarten und Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren
04

Gute strukturelle Grundlage

Die Antworten sprechen dafür, dass die zentralen Regelungsbereiche im Vertrag oder in seinen Anlagen angelegt sind. Prüfen Sie trotzdem, ob die tatsächliche Verarbeitung, die TOM und die Liste der Unterauftragsverarbeiter mit dem Vertrag übereinstimmen.

  • Vertrag und Anlagen gemeinsam mit dem Verarbeitungsverzeichnis abgleichen
  • Änderungen bei Dienstleistern, Datenarten und Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren
05

Einzelne Vertragslücken prüfen

Mehrere Antworten deuten auf unvollständige oder nur allgemein geregelte Bereiche hin. Besonders wichtig ist, ob die fehlenden Angaben die Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter oder Kontrollrechte betreffen.

  • Offene Klauseln und Anlagen nach Themen geordnet markieren
  • Aktuelle Verarbeitung und Dienstleisterliste mit dem Vertrag abgleichen
  • Ergänzungen vor der nächsten Verarbeitung oder Änderung dokumentieren
06

Einzelne Vertragslücken prüfen

Mehrere Antworten deuten auf unvollständige oder nur allgemein geregelte Bereiche hin. Besonders wichtig ist, ob die fehlenden Angaben die Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter oder Kontrollrechte betreffen.

  • Offene Klauseln und Anlagen nach Themen geordnet markieren
  • Aktuelle Verarbeitung und Dienstleisterliste mit dem Vertrag abgleichen
  • Ergänzungen vor der nächsten Verarbeitung oder Änderung dokumentieren
07

Einzelne Vertragslücken prüfen

Mehrere Antworten deuten auf unvollständige oder nur allgemein geregelte Bereiche hin. Besonders wichtig ist, ob die fehlenden Angaben die Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter oder Kontrollrechte betreffen.

  • Offene Klauseln und Anlagen nach Themen geordnet markieren
  • Aktuelle Verarbeitung und Dienstleisterliste mit dem Vertrag abgleichen
  • Ergänzungen vor der nächsten Verarbeitung oder Änderung dokumentieren
08

Einzelne Vertragslücken prüfen

Mehrere Antworten deuten auf unvollständige oder nur allgemein geregelte Bereiche hin. Besonders wichtig ist, ob die fehlenden Angaben die Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter oder Kontrollrechte betreffen.

  • Offene Klauseln und Anlagen nach Themen geordnet markieren
  • Aktuelle Verarbeitung und Dienstleisterliste mit dem Vertrag abgleichen
  • Ergänzungen vor der nächsten Verarbeitung oder Änderung dokumentieren
09

Einzelne Vertragslücken prüfen

Mehrere Antworten deuten auf unvollständige oder nur allgemein geregelte Bereiche hin. Besonders wichtig ist, ob die fehlenden Angaben die Weisungen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeiter oder Kontrollrechte betreffen.

  • Offene Klauseln und Anlagen nach Themen geordnet markieren
  • Aktuelle Verarbeitung und Dienstleisterliste mit dem Vertrag abgleichen
  • Ergänzungen vor der nächsten Verarbeitung oder Änderung dokumentieren
10

Zeitnahen Prüfbedarf feststellen

Die Antworten weisen auf mehrere wesentliche offene Regelungsbereiche hin. Ohne genaue Prüfung lässt sich nicht beurteilen, ob der Vertrag die konkrete Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO ausreichend abbildet.

  • Vertrag, Anlagen und aktuelle Dienstleisterliste vollständig zusammenstellen
  • Verarbeitungsvorgänge, Weisungen und TOM mit der tatsächlichen Praxis abgleichen
  • Offene Punkte priorisiert rechtlich und organisatorisch klären
11

Zeitnahen Prüfbedarf feststellen

Die Antworten weisen auf mehrere wesentliche offene Regelungsbereiche hin. Ohne genaue Prüfung lässt sich nicht beurteilen, ob der Vertrag die konkrete Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO ausreichend abbildet.

  • Vertrag, Anlagen und aktuelle Dienstleisterliste vollständig zusammenstellen
  • Verarbeitungsvorgänge, Weisungen und TOM mit der tatsächlichen Praxis abgleichen
  • Offene Punkte priorisiert rechtlich und organisatorisch klären
12

Zeitnahen Prüfbedarf feststellen

Die Antworten weisen auf mehrere wesentliche offene Regelungsbereiche hin. Ohne genaue Prüfung lässt sich nicht beurteilen, ob der Vertrag die konkrete Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO ausreichend abbildet.

  • Vertrag, Anlagen und aktuelle Dienstleisterliste vollständig zusammenstellen
  • Verarbeitungsvorgänge, Weisungen und TOM mit der tatsächlichen Praxis abgleichen
  • Offene Punkte priorisiert rechtlich und organisatorisch klären
13

Zeitnahen Prüfbedarf feststellen

Die Antworten weisen auf mehrere wesentliche offene Regelungsbereiche hin. Ohne genaue Prüfung lässt sich nicht beurteilen, ob der Vertrag die konkrete Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO ausreichend abbildet.

  • Vertrag, Anlagen und aktuelle Dienstleisterliste vollständig zusammenstellen
  • Verarbeitungsvorgänge, Weisungen und TOM mit der tatsächlichen Praxis abgleichen
  • Offene Punkte priorisiert rechtlich und organisatorisch klären
14

Zeitnahen Prüfbedarf feststellen

Die Antworten weisen auf mehrere wesentliche offene Regelungsbereiche hin. Ohne genaue Prüfung lässt sich nicht beurteilen, ob der Vertrag die konkrete Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO ausreichend abbildet.

  • Vertrag, Anlagen und aktuelle Dienstleisterliste vollständig zusammenstellen
  • Verarbeitungsvorgänge, Weisungen und TOM mit der tatsächlichen Praxis abgleichen
  • Offene Punkte priorisiert rechtlich und organisatorisch klären
15

Zeitnahen Prüfbedarf feststellen

Die Antworten weisen auf mehrere wesentliche offene Regelungsbereiche hin. Ohne genaue Prüfung lässt sich nicht beurteilen, ob der Vertrag die konkrete Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO ausreichend abbildet.

  • Vertrag, Anlagen und aktuelle Dienstleisterliste vollständig zusammenstellen
  • Verarbeitungsvorgänge, Weisungen und TOM mit der tatsächlichen Praxis abgleichen
  • Offene Punkte priorisiert rechtlich und organisatorisch klären
16

Zeitnahen Prüfbedarf feststellen

Die Antworten weisen auf mehrere wesentliche offene Regelungsbereiche hin. Ohne genaue Prüfung lässt sich nicht beurteilen, ob der Vertrag die konkrete Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO ausreichend abbildet.

  • Vertrag, Anlagen und aktuelle Dienstleisterliste vollständig zusammenstellen
  • Verarbeitungsvorgänge, Weisungen und TOM mit der tatsächlichen Praxis abgleichen
  • Offene Punkte priorisiert rechtlich und organisatorisch klären
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Zeitnahen Prüfbedarf feststellen

Die Antworten weisen auf mehrere wesentliche offene Regelungsbereiche hin. Ohne genaue Prüfung lässt sich nicht beurteilen, ob der Vertrag die konkrete Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO ausreichend abbildet.

  • Vertrag, Anlagen und aktuelle Dienstleisterliste vollständig zusammenstellen
  • Verarbeitungsvorgänge, Weisungen und TOM mit der tatsächlichen Praxis abgleichen
  • Offene Punkte priorisiert rechtlich und organisatorisch klären

Was Sie als Nächstes tun können

Nehmen Sie das Ergebnis als Arbeitsliste. Bei einem konkreten Vertragsentwurf sollten auch Leistungsbeschreibung, Weisungsprozess, Anlagen, internationale Datenflüsse und die tatsächliche Zusammenarbeit zusammen betrachtet werden.

Für die weitere Prüfung bereithalten

  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung samt Nachträgen
  • Anlagen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter
  • Verarbeitungsverzeichnis und einschlägige Weisungen
  • Nachweise zu Löschung, Rückgabe, Kontrollen und Datenschutzverletzungen

Rechtlicher Rahmen

  • Art. 28 DSGVO für Gegenstand, Dauer, Weisungen, Vertraulichkeit, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützung, Löschung und Kontrollen
  • Art. 32 DSGVO für ein angemessenes Sicherheitsniveau und technische und organisatorische Maßnahmen
  • Österreichisches Datenschutzgesetz für die nationale datenschutzrechtliche Einordnung
  • Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses zur Abgrenzung von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern

Ist jeder Dienstleistungsvertrag automatisch ein AV-Vertrag?

Nein. Entscheidend ist, ob ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach dokumentierten Vorgaben des Verantwortlichen verarbeitet. Die Rollen richten sich nach der tatsächlichen Verarbeitung, nicht allein nach der Vertragsüberschrift.

Müssen technische und organisatorische Maßnahmen im Vertrag stehen?

Der Vertrag muss die Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung abbilden. In der Praxis werden konkrete Maßnahmen häufig in einer Anlage beschrieben. Diese Anlage sollte zur aktuellen Verarbeitung passen und Änderungen nachvollziehbar erfassen.

Wie werden Unterauftragsverarbeiter im Check berücksichtigt?

Der Check fragt nach Genehmigung, Information, Verfahren und aktueller Liste. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die tatsächliche Lieferkette den Angaben im Vertrag entspricht.

Was passiert mit den Daten nach Ende des Auftrags?

Der Vertrag sollte die Wahl zwischen Rückgabe und Löschung, den Umgang mit Sicherungskopien und einen möglichen Nachweis regeln. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten können dabei eine besondere Prüfung erfordern.

Kann der Check eine Vertragsfreigabe ersetzen?

Nein. Das Ergebnis zeigt nur strukturellen Prüfbedarf anhand Ihrer Antworten. Eine Freigabe setzt die Prüfung des konkreten Vertrags, seiner Anlagen und der tatsächlichen Verarbeitung voraus.

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Auftragsverarbeitung und Dienstleister

Grundlagen zur Rollenverteilung, zu Pflichten und zur praktischen Organisation.

Checkliste Auftragsverarbeiter prüfen

Unterlagen und Prüfpunkte für die Vorbereitung eines strukturierten Abgleichs.

Der Check bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags und der tatsächlichen Verarbeitung.

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