1. Zweck und Rechtsgrundlage klären: Beschreiben Sie, welches Unternehmensproblem gelöst werden soll und warum die Verarbeitung erforderlich ist. Eine unklare Zweckbeschreibung führt fast immer zu einer unklaren Risikobewertung.
2. Daten und Personen erfassen: Ordnen Sie Datenkategorien, Quellen, Empfänger, Aufbewahrung und betroffene Gruppen zu. Prüfen Sie, ob besondere Kategorien, Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Daten von Kindern betroffen sind.
3. Datenflüsse abbilden: Dokumentieren Sie Softwaremodule, Schnittstellen, Hosting, Supportzugriffe, Unterauftragnehmer und mögliche Übermittlungen in Drittländer. Der Schwerpunkt zu Auftragsverarbeitung und Dienstleistern hilft bei der Rollen- und Kettenprüfung.
4. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit prüfen: Fragen Sie, ob der Zweck mit weniger Daten, kürzerer Speicherung oder weniger eingriffsintensiver Technik erreicht werden kann.
5. Risiken für Betroffene bewerten: Betrachten Sie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ebenso wie Diskriminierung, Kontrollverlust, falsche Zuordnung oder den Ausschluss von Leistungen.
6. Maßnahmen festlegen: Dazu gehören etwa Zugriffstrennung, Protokollierung, Löschfristen, menschliche Kontrolle, Testverfahren, Schulung und ein Verfahren zur Korrektur falscher Ergebnisse.
7. Entscheidung und Überprüfung dokumentieren: Halten Sie Restrisiken, Verantwortlichkeiten und den Anlass für eine neuerliche Prüfung fest. Eine DSFA ist kein Dokument, das nach der Freigabe nie wieder geöffnet wird.