Datenschutz
Lexikon

Einschränkung der Verarbeitung

Die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO begrenzt die Nutzung personenbezogener Daten auf bestimmte gesetzlich erlaubte Zwecke, solange ein dort genannter Grund vorliegt.

Kurz erklärt

Die Einschränkung der Verarbeitung ist ein Schutzrecht nach Art. 18 DSGVO. Betroffene Personen können es verlangen, wenn sie die Richtigkeit ihrer Daten bestreiten und die Prüfung noch läuft, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und sie statt der Löschung eine Einschränkung verlangen, wenn der Verantwortliche die Daten nicht mehr benötigt, sie aber für Rechtsansprüche gebraucht werden, oder wenn nach einem Widerspruch die Interessenabwägung noch nicht abgeschlossen ist.

Während der Einschränkung dürfen die Daten grundsätzlich nur gespeichert werden. Eine weitergehende Verarbeitung ist nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, zum Schutz der Rechte einer anderen Person oder aus einem wichtigen öffentlichen Interesse der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats zulässig. Der Verantwortliche muss die betroffene Person vor dem Ende der Einschränkung informieren und die Einschränkung grundsätzlich auch den Empfängern mitteilen, denen die Daten offengelegt wurden.

Für Unternehmen kommt es deshalb auf eine nachvollziehbare Bearbeitung des Antrags, eine klare Kennzeichnung der betroffenen Daten und abgestimmte Vorgaben für alle Systeme und Empfänger an. Die Schwerpunktseite zu Betroffenenrechten und Auskunft ordnet den Ablauf ein; die Checkliste zur Bearbeitung eines Auskunftsbegehrens unterstützt bei der strukturierten Prüfung. Verwandt ist die Datenschutz-Governance.

Allgemeine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall.

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